Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Deutschland neue Richtlinien für den Erwerb von Elektrofahrzeugen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Kaufprämie reformiert und setzt nun auf ein modulares System, das Einkommen und Familiengröße berücksichtigt.
Die Förderstruktur 2026
Die Basisprämie für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) ist auf 3.000 Euro festgesetzt. Ergänzend dazu greifen verschiedene Boni, die die Gesamtförderung auf bis zu 6.000 Euro heben können:
- Basisförderung BEV: 3.000 €
- Plug-in-Hybride (PHEV): 1.500 € (nur bei Einhaltung verschärfter CO₂-Grenzwerte)
- Einkommens-Bonus I: +1.000 € (bei zu versteuerndem Einkommen < 60.000 €)
- Einkommens-Bonus II: +1.000 € (bei zu versteuerndem Einkommen < 45.000 €)
- Familien-Bonus: +500 € pro Kind (maximal für zwei Kinder anrechenbar)
Die Obergrenze für die Inanspruchnahme liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro (90.000 Euro für Familien).
Marktanalyse und kritische Faktoren
Die Neuausrichtung verfolgt das Ziel, den nachlassenden Absatz im Volumensegment zu stabilisieren. Dennoch stehen dem Programm drei wesentliche Risiken gegenüber:
- Preisstabilität: Es ist damit zu rechnen, dass Automobilhersteller die staatlichen Zuschüsse in ihrer Preisgestaltung antizipieren. Der tatsächliche Netto-Vorteil für Käufer bleibt abzuwarten.
- EU-Recht: Der geplante Industrial Accelerator Act der EU könnte nationale Förderungen einschränken, sollten diese nicht primär europäische Wertschöpfungsketten stützen.
- Haltedauer: Geförderte Fahrzeuge unterliegen einer Mindesthaltedauer von 36 Monaten, um kurzfristige Re-Exporte zu unterbinden.
Anträge können rückwirkend für Zulassungen ab Januar gestellt werden. Das entsprechende Online-Portal wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet.
